In den letzten Tagen haben mehrere Verbraucherschutzorganisationen Klagen gegen große Technologieunternehmen eingereicht, die Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen. Im Fokus stehen dabei Datenschutzverletzungen, die durch die Nutzung personenbezogener Daten für das Training von KI-Modellen entstehen. Besonders im Rampenlicht steht der Fall der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Meta. Die Organisation hatte versucht, die Nutzung von Daten aus Facebook und Instagram für das Training der KI-Software Meta AI per einstweiliger Verfügung zu stoppen. Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage jedoch ab und erklärte, dass die Maßnahmen von Meta, wie die De-Identifizierung von Daten, ausreichend seien, um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.

Trotz des Urteils bleibt die Debatte um den Datenschutz bei KI-Systemen hochaktuell. Die europäische KI-Verordnung, die seit dem 2. August 2025 in Teilen in Kraft ist, verschärft die Anforderungen an Unternehmen. Sie verpflichtet Anbieter von KI-Systemen, strenge Datenschutzmaßnahmen zu implementieren und klare Opt-out-Mechanismen anzubieten. Verbraucherschützer fordern zudem die zügige Einrichtung einer nationalen Aufsichtsbehörde, um die Einhaltung der neuen Vorschriften zu überwachen. Parallel dazu drohen Unternehmen bei Verstößen gegen die DSGVO und die KI-Verordnung hohe Bußgelder, die bis zu 30 Millionen Euro oder 6 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen können.

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