Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln sorgt derzeit für heftige Diskussionen: Meta, der Mutterkonzern von Facebook und Instagram, darf künftig auch sensible Nutzerdaten für das Training seiner Künstlichen Intelligenz (KI) verwenden. Das Gericht lehnte einen Eilantrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ab, der darauf abzielte, diese Praxis zu unterbinden. Die Entscheidung erlaubt es Meta, ab dem 27. Mai 2025 öffentliche Inhalte von Facebook- und Instagram-Nutzern für das KI-Training zu nutzen, sofern die Nutzer nicht aktiv widersprechen.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider kritisierte das Urteil scharf und bezeichnete es als “unfassbar”. Sie argumentiert, dass die Nutzung personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße. Meta hingegen beruft sich auf das “berechtigte Interesse” gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und bietet den Nutzern lediglich eine Opt-out-Möglichkeit an, um der Datenverarbeitung zu widersprechen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Meta mit dem Training von KI-Systemen einen legitimen Zweck verfolge, der nicht durch gleich wirksame, weniger einschneidende Mittel erreicht werden könne. Es seien unzweifelhaft große Datenmengen für das Training erforderlich, die nicht zuverlässig vollständig anonymisiert werden könnten. Im Rahmen der Abwägung der Interessen von Nutzern und Meta sah das OLG Köln die Interessen an der Datenverarbeitung überwiegen.

Meta hatte bereits im April 2025 angekündigt, personenbezogene Daten aus öffentlichen Profilen für das KI-Training zu verwenden. Diese Pläne stießen auf erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken und Kritik von verschiedenen Seiten. Die Verbraucherzentrale NRW reichte daraufhin am 12. Mai 2025 einen Eilantrag beim OLG Köln ein, um die geplante Datenverarbeitung zu verhindern. Das Gericht entschied jedoch zugunsten von Meta und erlaubte die Nutzung der Daten unter bestimmten Bedingungen.

Die Entscheidung des OLG Köln hat weitreichende Implikationen für den Datenschutz und die Nutzung personenbezogener Daten durch große Technologieunternehmen. Datenschützer befürchten, dass dieses Urteil einen Präzedenzfall schaffen könnte, der es anderen Unternehmen ermöglicht, ähnliche Praktiken zu verfolgen. Die Diskussion um den Schutz personenbezogener Daten und die Rechte der Nutzer wird somit weiter an Bedeutung gewinnen.

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