Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat die Nutzung der chinesischen KI-App DeepSeek in Deutschland untersagt. Grund für das Verbot ist die rechtswidrige Übermittlung personenbezogener Daten deutscher Nutzerinnen und Nutzer nach China. Laut den Behörden verstößt die App gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere gegen Artikel 46 Absatz 1, der den Transfer von Daten in Drittländer ohne angemessene Schutzmaßnahmen regelt. Die App, die als Alternative zu ChatGPT gilt, wurde bereits aus den deutschen App-Stores entfernt.

Die Entscheidung der Berliner Datenschutzaufsicht könnte weitreichende Folgen für andere KI-Anwendungen haben, die ähnliche Datenschutzprobleme aufweisen. Kritiker werfen DeepSeek vor, dass die App nicht nur Daten ohne Zustimmung der Nutzer sammelt, sondern diese auch unverschlüsselt an Server in China überträgt. Dies sei besonders problematisch, da in China strenge staatliche Überwachungsmaßnahmen gelten. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat das Vorgehen der Berliner Behörde ausdrücklich unterstützt und betont, dass der Schutz der Privatsphäre der Bürger oberste Priorität habe.

Die Hangzhou DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd., das Unternehmen hinter der App, hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Experten gehen jedoch davon aus, dass das Verbot in Deutschland ein Signal an andere europäische Länder senden könnte, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen. Bereits zuvor hatten Länder wie Tschechien und die USA die Nutzung der App in staatlichen Institutionen eingeschränkt. Datenschützer fordern nun eine strengere Kontrolle von KI-Anwendungen, um den Missbrauch sensibler Daten zu verhindern.

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